Dämmtechnik

Allgemeines

Die Dämmschichten müssen aus Dämmstoffen nach DIN EN 13162, DIN EN 13163, DIN EN 13164, DIN EN 13165, DIN EN 13166, DIN EN 13167, DIN EN 13 168, DIN EN 13169, DIN EN 13170 und DIN EN 13171 bestehen, deren stoffliche Eignung für Anforderungen an den Wärmeschutz und/oder den Schallschutz schwimmender Estriche in DIN V 4108-10 oder in anderen Anwendungsnormen ausgewiesen ist. Andere Dämmstoffe dürfen verwendet werden, wenn ihre Gebrauchstauglichkeit den bauaufsichtlichen Vorschriften entsprechend nachgewiesen ist.

Die Dämmschicht muss für die vorgegebene Verkehrslast als geeignet ausgewiesen sein. Die Zusammendrückbarkeit c ergibt sich aus der Differenz zwischen der Lieferdicke dL und der Dicke unter der Belastung dB. Sie ist aus der Kennzeichnung der Dämmstoffe ersichtlich, z. B. 20 – CP3: dL = 20 mm. Bei mehreren Lagen sind die Zusammendrückbarkeiten der einzelnen Lagen zu addieren. Die Zusammendrückbarkeit von geeigneten, druckbelastbaren Wärmedämmstoffen ist bei der Addition mit dem Wert 0 anzusetzen.

Bei einigen Kunstharzestrichmörteln können bestimmte Dämmstoffe durch Bindemittelbestandteile und/oder Lösemittel angegriffen werden. Daher sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Bei Gussasphaltestrichen müssen Dämmschichten aus Schüttungen oder aus Dämmstoffen oder aus Dämmplatten mit geringer Steifigkeit mit einer ausreichend dicken, verformungsbeständigen Dämmplatte abgedeckt werden. Dämmschichten unter Gussasphaltestrichen müssen stofflich oder durch zusätzliche Maßnahmen einer kurzzeitigen Einbautemperatur bis 250 °C standhalten.

Bei Heizestrichen darf die Zusammendrückbarkeit c der Dämmschicht in Abhängigkeit von der Nutzlast nicht mehr als 5 mm bzw. 3 mm, bei Gussasphalt-Heizestrichen nicht mehr als 3 mm betragen. Werden Trittschall- und Wärmedämmstoffe in einer Dämmschicht zusammen eingesetzt, muss der Dämmstoff mit der geringeren Zusammendrückbarkeit oben liegen. Dies gilt nicht für trittschalldämmende Heizsystemplatten und auch nicht für die Fälle des Rohrausgleichs mit Wärmedämmplatten.

Bei Heizestrichen mit elektrischer Beheizung muss die oberste Lage der Dämmschicht kurzzeitig gegen eine Temperaturbeanspruchung von 90 °C widerstandsfähig sein.

Wärmedämmung

In der heutigen Zeit ist die Energieeinsparung von großer Bedeutung geworden. Die Notwendigkeit zur Einsparung unserer Energieressourcen erkennt man an den stetig steigenden Energiekosten.
Seit Inkrafttreten des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) (erlassen 1976) und der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) (erlassen 1977 und 1982) folgte die Verschärfung für Niedrigenergiehäuser 2002. Aufgrund der Fortschreibung der Normen (insbesondere europäische Normem), wurde im Dezember 2004 eine überarbeitete, aktualisierte Fassung der EnEV verabschiedet und im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Bundesregierung ist somit ermächtigt bei Neubauten und Altbausanierungen durch dieses Gesetz Anforderungen an den Wärmeschutz, an die Energieeinsparung von heizungs- und raumlufttechnischen Anlagen sowie an Brauchwasseranlagen zu stellen.

Die Verwendung von Wärmedämmstoffen ist zur Energieeinsparung unerlässlich geworden und bei jedem Hausbau heute eine Selbstverständlichkeit. Denn nicht nur die Energieeinsparung wird beim Bauen berücksichtigt, sondern auch der Wohnkomfort, der durch gute Dämmmaterialien gegeben ist.

In unserem Betrieb werden die verschiedensten Wärmedämmstoffe verarbeitet, wie z. B. EPS (Styropor), MW (Mineralwolle), extrudiertes Polystyrol (Styrodur), PUR (Polyurethan-Hartschaum) und diverse biologische Dämmstoffe.

Thermowhite LKW

Trittschalldämmung

Trittschalldämmung wird verwendet, um die Übertragung von Trittschall, der beim Auftreten auf den Fußboden entsteht, zu verringern. Sie ist eine elastische Schicht im Fußbodenaufbau in Innenräumen und kann aus unterschiedlichen Materialien bestehen. Am häufigsten werden Mineralwolle und Polystyrol-Hartschaum eingesetzt. Es kommen jedoch auch natürliche Werkstoffe wie Holzfaserplatten oder Kork zum Einsatz. Diese Trittschalldämmungen sind in Mehrfamilienhäusern, Büros und Flächen mit Publikumsverkehr zwingendst notwendig. Bei Einfamilienhäusern liegt keine Anforderung nach DIN EN 13162 und DIN 18164 vor, allerdings ist auch hier eine Trittschalldämmung empfehlenswert.

Gebundene Schüttdämmung (Flüssigdämmung)

In den letzten Jahren, in denen Installationsleitungen, wie Elektrokabel, Rohre, Lüftungs- und Staubsaugerleitungen, zumeist auf der Rohdecke verlegt werden, ist eine funktionierende Dämmung mit Platten nicht mehr durchführbar. In solchen Fällen bietet sich der Einsatz von Thermowhite, eine aus Recycling- Granulat hergestellte, gebunden Schüttdämmung.

Mögliche Einsatzgebiete:

  • satte Einbettung von Rohren und Einbauteilen auf der Rohdeckeleichter
  • Höhenausgleich im Alt- und Neubau
  • idealer Baustoff für Dachgeschossausbauten
  • optimale Auffüllung von Fehlboden und Gewölbedecken
  • wärmedämmender Gefällekeil auf Flachdächern oder Tiefgaragen
  • als Unterbau für nachfolgende Verlegung von Natur- oder Kunststeinbelag im Mörtelbett
  • als Frostkoffer im Erdbereich (z. B. unter Sportböden oder Pflasterbelägen)
  • wärmedämmender Unterboden und Hinterfüllung von Schwimmbädern